08.12.2017
Aufbau unserer Ausstellungswände auf dem Weihnachtsmarkt in Ahlhorn.
09.12.2017
Mit dabei kleiner Blumenstrauß für Frau Grotelüschen, da sie heute Geburtstag hat
09. u. 10.12.2017
Durchführung des Weihnachtsmarktes
11.12.2017
Abbau der Ausstellung auf dem Weihnachtsmarkt in Ahlhorn
Fazit diesen Wochenendes, es hat sich gelohnt und wir werden 2018 auch wieder dabei sein. Ganz besonders hervorheben möchte ich das Engagement von Heide Menges und Jochen Fehland die sich freiwillig für diese Aufgabe gemeldet hatten. Natürlich auch Dank an das Auf- und Abbauteam das eine professionelle Leistung an den Tag gelegt hat. Mittlerweile ist die Ausstellung durch Dirk Schmeidler und Armin Syfus mit einer hervorragenden Beleuchtung versehen. (siehe Bild)
15.12.2017
Wir erhielten über unseren Juristen, Herrn Dr. jur. Kurt Kreizberg den ablehnenden Bescheid vom Parlamentarischen Staatssekretär im BMVg, Dr. Brauksiepe zur Übernahme der Bristol B 171 Sycamore aus Landsberg.
Das können wir so nicht hinnehmen und werden weiter daran arbeiten diese Maschine zurück nach Ahlhorn zu holen.
22.12.2017
Heute kam die Zusage der „Niedersächsischen Bingo-Umwelt Stiftung“ über die Zusage eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Renovierung des Gebäudes 24 und die Einrichtung des Museums „Fliegerhorst Ahlhorn“ in Höhe von 20.000,00€.
Damit sind wir dem Ziel der Aufstellung eines Museums und der Darstellung der Geschichte des Ortes Ahlhorn sowie der des Fliegerhorstes ein ganzes Stück näher gekommen. Die noch bestehende Lücke von 20.000,00€ hoffen wir in nächster Zeit schließen zu können, um dann im März unser Projekt bei der LAG Sitzung vorstellen zu können. Damit könnten noch in diesem Jahr die Renovierungsarbeiten beginnen und Termingerecht abschließen.
24.12.2017 - 01.01.2018
Es ist ruhig in Ahlhorn und mit dem Blick auf ein altes Bild des verschneiten Eingangsbereichs an der ehemaligen Hauptwache wünschen wir allen ein frohes, ruhiges Weihnachtsfest und einen gute Rutsch in das Jahr 2018.
Für die medizinische Ausrüstung der 70+96 steht uns demnächst eine zivile Trage des Rettungsdienstes zur Verfügung. Die vollständige medizinische Ausrüstung wird in diesem Sommer komplett sein.
09.01.2018
Eine Runde aus Vorstand und Helfern/Zuarbeitern trifft sich um die weiteren Schritte für das neue Jahr anzugehen.
Folgende Termine liegen an:
Ein neu aufgestelltes Schreiben von Dieter Hasebrink zur Rückführung der Sycamore aus Landsberg wird über Herrn Kreizberg an den Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Dr. Brauksiepe.
15.01.2018
Vorstellung des Museumskonzeptes von Fr. Dr. Bollmann im Gasthof „Altes Posthaus“.
Fünfzehn Mitglieder der Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn e. V. wohnten den Ausführungen von Fr. Dr. Bollmann und Frau Achterberg bei, die ihre Zieldefinition für das Museumskonzept vorstellten. Es entspricht in vielen Punkten unseren Vorstellungen, bei einigen werden wir noch Veränderungen vornehmen müssen.
18.01.2018
Termin mit dem Geschäftsführer MPH, Herrn Stagnet. Darstellung Sachstand Museum und den zu erwartenden Mietvertrag. Ein Hinweis seitens MPH, an der Finanzierungslücke von 20.000,00€ sollte das Projekt nicht scheitern.
Teilnehmer: Peter Pasternak, Dieter Hasebrink, Hermann Wieking
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22.01.2018
Es wird ein Antrag auf Fördergelder bei der Reemtsma Stiftung in Hamburg gestellt.
24.01.2018
Aus satzungsrechtlichen Gründen wird der Antrag für Fördergelder von der Rudolf-August-Oetker Stiftung abgelehnt.
26.01.2018
Per Mail die Ablehnung durch die Reemtsma Stiftung mit der Begründung „Angesichts zahlreicher konkurrierender Vorhaben wurde eine enge Auswahl von Förderprojekten getroffen. Leider waren wir nicht dabei.“
Jetzt gilt es die letzte Lücke von 20.000,00€ durch andere Mittel oder Maßnahmen zu schließen.
26.01.2018
Heute trifft der überarbeitete Bericht über den Vorgang Bristol B 171 Sycamore hier 78+23 Landsberg Antwort auf die Absage der Bundeswehr vom 12.12.2017 von unserem Mitglied Dr. jur. Kreizberg ein. Das Schreiben wird entsprechend der Formulierung umgesetzt und geht am 28.01.2018 per Post nach Berlin an den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Brauksiepe.
Unsere Abgeordnete, Frau Grotelüschen, wird per Mail über den Vorgang Sycamore und den letzten Sachstand der Finanzierung informiert.
27.01.2018
Dieter Hasebrink hat auf Grund alter Verbindungen nach Porta Westfalica 2 gebrauchte Reifen in der benötigten Größe von der Sycamore mit nach Hause bringen können. Sie werden auf die Felgen der Sycamore gebracht und somit können wir nach dem Anbau auch wieder diese Maschine (hier 78+28) schleppen. Gleichzeitig liegen die ersten 2 Anmeldungen nach dem Aufruf in den verschiedenen Zeitungen vor, die sich bereit erklären zur Mitarbeit die der Restaurierung der 78+28.
Die Reifen stammen von einer DHC – 1 Chip Munk, die mit den gleichen Reifen ausgerüstet ist.
(Bild Wikipedia)
Der Brief an Dr. Brauksiepe
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Brauksiepe,
wir danken dafür, dass Sie die Bitte von Herrn Dr. jur. Kurt Kreizberg, angesichts bestehender Unklarheiten über konkrete Eigentumsverhältnisse zwischen der TGFA und der Bundeswehr zu vermitteln, angenommen haben.
Mit der Antwort und der Begründung der Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung im Schreiben vom 12.12.2017 sind wir nicht zufrieden und sind unverändert der Auffassung, dass die Entscheidung nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht.
Die TGFA möchte deshalb hier noch einmal den Ablauf und das Geschehen um den Hubschrauber detailliert darstellen.
Sachlage 1969/70
Die Hubschrauber Bristol 171 Sycamore (insgesamt noch 37) wurden bereits 1969/70 von der Bundeswehr ausgesondert und bei der damaligen Betreuungsfirma Luther – Werke GmbH auf dem Flugplatz Braunschweig – Waggum abgestellt.
Von dort wurden im Jahr 1970 insgesamt 18 Hubschrauber von privaten Interessenten in der Absicht gekauft, einige davon wieder flugklar zu machen.
Zu den verkauften Hubschraubern gehörte auch die Werk – Nr. 13481, ehemaliges militärisches Kennzeichen 78+23.
Dieser Hubschrauber wurde am 23.12.1970 (mit insgesamt 14 weiteren Hubschrauber) an den Ersten Deutschen Helikopter – Club nach 4006 Erkrath – Unterbach verkauft und abgeholt (siehe Übernahme – Bescheinigung).
Bereits durch diese frühen Transaktionen (Kaufvertrag nach § 433 BGB) hat die Bundeswehr/Bundesluftwaffe ihr bis dahin noch bestehendes Eigentum an dem betreffenden Fluggerät wissentlich und gezielt aufgegeben.
Nach Rücksprachen zwischen dem Kommodore Hubschraubertransportgeschwader (HTG) 64 (Oberst Rudolf Meyer), dem Luftrettungsdienst (so hieß der Erste Deutsche Helikopter – Club jetzt) (Dr. Horst Panndorf) und dem damaligen Oberfähnrich Dieter Hasebrink wurde beschlossen, dass, wenn eine Sycamore verfügbar wäre, diese auf dem Fliegerhorst Ahlhorn aufgestellt werden könnte.
Schenkung nach § 516 BGB im Jahr 1974
Nach diesen vorbereitenden Gesprächen schenkte der Luftrettungsdienst daraufhin dem Oberfähnrich Dieter Hasebrink, der somit Eigentümer wurde, die Sycamore, Werk – Nr. 13481. Der Hubschrauber wurde am 19.03.1974 nach Ahlhorn gebracht (siehe Übergabe - Protokoll) und auf dem Fliegerhorst aufgestellt.
Außer dem Übergabe – Protokoll wurde kein Schriftwechsel durchgeführt.
Die zum Hubschrauber gehörende Lebenslauf Akte wurde auch von Oberfähnrich Dieter Hasebrink übernommen. Sie befindet sich auch heute noch in seinem Besitz.
Ausdrücklich zu betonen ist, dass der damalige Oberfähnrich Dieter Hasebrink die Maschine nicht in seiner dienstlichen Funktion, sondern als Privatperson geschenkt bekam. Mithin ist eine Rückgewinnung früheren Bundeswehreigentums wiederum durch die Bundeswehr ausgeschlossen.
Herr Hasebrink wurde, ohne dass die Bundeswehr noch irgendetwas damit zu tun gehabt hätte, alleiniger Eigentümer der Maschine.
Verbleib des Hubschraubers bis 1993
Der Hubschrauber stand bis 1993 auf dem Fliegerhorst Ahlhorn.
Dann wurde bekannt, dass das HTG 64 aufgelöst werden sollte.
Deshalb wurde nach Rücksprache zwischen dem damaligen Kommodore HTG 64 (Oberst Hans–Otto Elger) und dem zwischenzeitlich zum Hauptmann beförderten Dieter Hasebrink beschlossen, den, im Eigentum von Dieter Hasebrink stehenden Hubschrauber, zum Lufttransportgeschwader (LTG) 61 auf dem Fliegerhorst Landsberg zu verbringen, um ihn dort als persönliche Leihgabe bei der noch vorhandenen Hubschrauberstaffel aufzustellen.
Auch von diesem Transfer gibt es keinen Schriftverkehr.
Eines solchen Schriftverkehr bedurfte es auch nicht, zumal nach dem Verständnis aller damals Beteiligten klar war, dass die Maschine nur geliehen war zu Ausstellungszwecken. Die Leihe ist, anders als ein Immobilien-Transfer, nicht schriftformbedürftig, um rechtswirksam zu sein. Am Eigentum ändert dies nichts.
Lage ab 2016
Bereits 2016 wurde bekannt, dass das LTG 61 zum Ende des Jahres 2017 außer Dienst gestellt werden sollte.
Die neu gegründete Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn e.V. beschloss deshalb unter Mitwirkung des Eigentümers und nunmaligen Vorstandsmitgliedes Dieter Hasebrink, dessen Sycamore wieder nach Ahlhorn zu holen und das aus zwei Gründen: zum Einen, um den Hubschrauber vor einer eventuellen Verschrottung zu retten und zum Anderen, ihn bei dem neu einzurichtenden „Museum Fliegerhorst Ahlhorn“ aufzustellen.
Verschiedene Schreiben an das LTG 61 mit der Bitte, die Sycamore abholen zu können, wurden zurückgewiesen. Als Begründung wurde immer wieder aufgeführt: der Hubschrauber sei Eigentum der Bundeswehr und würde an die Militärgeschichtliche Sammlung beim LTG 62 nach Wunstorf abgegeben.
Die TGFA kommt in Konsequenz der o.a. Darstellung zu folgender Bewertung:
- Mit dem Verkauf des bereits Anfang 1970 ausgesonderten Hubschraubers an einprivates Unternehmen ändern sich die Eigentumsverhältnisse. Eigentümer war zunächst ein ziviles Unternehmen.
- Als Grundlage für eine Prüfung können deshalb schon nicht mehr die „Bestimmungen zur Verwertung und Abgabe von ausgesondertem Material der Bundeswehr“ angewendet werden.
- Die Tatsache, dass der Hubschrauber von 1974 bis 1993 und von 1993 bis heute im Rahmen einer Leihgabe auf Bundeswehrgelände abgestellt war und ist, berechtigt die Bundeswehr nicht, die Sycamore jetzt erneut als ihr Eigentum zu betrachten nachdem dieses Eigentum bereits vor fast 5 Jahrzehnten durch Verkauf unterging. Daran ändert auch nichts der ohne Rechtsgrund angemeldete Eigenbedarf durch die Luftwaffe.
- Wenn die Bundeswehr nach wie vor behauptet, Eigentümerin zu sein, muss sie auch durch Schriftstücke und/oder Dokumente dieses Nachweisen können.
- Wie die Prüfung und Bewertung des vorgelegten Sachverhaltes durch die Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung erfolgt ist, kann durch die TGFA in Bezug auf den Besitz- oder Herausgabeanspruch an Hauptmann a.D. Dieter Hasebrink nicht nachvollzogen werden.
Schlussbetrachtung.
Die Militärgeschichtliche Sammlung des LTG 62 in Wunstorf ist der TGFA sehr gut bekannt und wir wollen deren Wunsch, eine Sycamore im Wege der Dauerleihgabe zu besitzen, auch unterstützen.
Wir könnten bei der Beschaffung einer anderen Sycamore, die im Besitz der „Flying Bulls GmbH“ in Salzburg ist, behilflich sein.
Nach unserer Rücksprache mit den „Flying Bulls“ sind diese bereit, den Hubschrauber für ein Museum als Dauerleihgabe abzugeben, so wie Herr Dieter Hasebrink seine Maschine einst nach Landsberg verliehen hat.
Durch diese Maßnahme wäre es beiden Museen möglich, je eine Sycamore auszustellen.
Wir möchten aber auf jeden Fall, dass die „Landsberger“ Sycamore wieder nach Ahlhorn zu ihrem Eigentümer Dieter Hasebrink kommt.
Die TGFA bittet deshalb darum, nach der erneuten Darlegung der Fakten, dass das Eigentumsverhältnis in der beschriebenen Weise ordnungsgemäß abgewickelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Pasternak Dieter Hasebrink
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender